Kosten

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe  -  Notfallmedizin  -  Psychotherapie 

Gynäkologische Psychosomatik

Medizinische Hypnose 

Auftrittscoaching für Musiker:innen

Kostenübernahme

Dies ist eine reine Privatpraxis, die nicht an das Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenkassen gebunden ist. Das bedeutet, die Behandlung erfolgt unabhängig von den Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB).

Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) transparent abgerechnet, entweder über die private Krankenversicherung, Beihilfestellen oder als Selbstzahlerleistung. 

Privatpatient:innen

Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend der   aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). 

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der im Einzelfall erbrachten Leistungen, sowie dem jeweiligen Steigerungssatz.

In der Regel werden die Kosten für die ambulante psychotherapeutische Behandlung von den privaten Krankenversicherungen ganz oder anteilig übernommen. 

Dies hängt allerdings von den individuellen Vertrags-bedingungen ab (in einigen Fällen ist z.B. die Anzahl                der Sitzungen pro Kalenderjahr beschränkt).

Da die Kostenerstattung möglicherweise nur bis zu einem bestimmten Steigerungssatz erfolgt, empfiehlt es sich, dies vorab mit der Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle abzuklären. 

Gesetzlich versicherte Patient:innen

Da meine Praxis nicht über eine Kassenzulassung verfügt, werden meine Behandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen; für gesetzlich versicherte Patient:innen kann ich alle Behandlungen somit nur als  Selbstzahler-Leistung  anbieten.

Für die Psychotherapie ist in Ausnahmefällen eine Abrechnung über das sog. Kostenerstattungsverfahren möglich. 

Dies bedeutet, dass Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Therapie in einer Privatpraxis beantragen können, sofern Ihnen innerhalb der gesetzlichen Fristen kein anderweitiger Therapieplatz in einer Praxis mit Kassenzulassung vermittelt werden konnte.

Der formale Ablauf wäre folgendermaßen: 

Zunächst benötigen Sie einen Termin für die sogenannte "Psychotherapeutische Sprechstunde" bei einem/einer Psychotherapeut:in mit Kassenzulassung, der über die Terminservicestelle Psychotherapie (erreichbar unter der Tel. 116117) vermittelt wird. 

Dort wird die Notwendigkeit einer Psychotherapie festgestellt und auf einem Formular (PTV 11) bescheinigt.

Mit diesem Formular kontaktieren Sie die Koordinations-Stelle Psychotherapie (Tel: 0921-88099-40410). 

Diese vermittelt Ihnen innerhalb von max. 35 Werktagen einen Therapieplatz; ansonsten können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag für das Kostenerstattungsverfahren stellen und nach Genehmigung eine Therapie bei mir beginnen.

Selbstzahler:innen

Die Behandlungskosten werden (ähnlich wie bei sog. IGeL-Leistungen) von Ihnen selbst getragen. 

Die Abrechnung erfolgt nicht über die eGK (elektronische Gesundheitskarte), sondern wird Ihnen gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat in Rechnung gestellt.

Die Inanspruchnahme als Selbstzahler:in erfolgt somit unabhängig von einer Krankenversicherung, und die Krankenkasse erhält in diesem Fall keinerlei Informationen über die Behandlung.

Notfall

Im Notfall ist der Krisendienst Psychiatrie aus dem Mobil- und Festnetz immer erreichbar. 

Der Anruf ist kostenlos und die Beratung in 120 Sprachen möglich.

Auch Angehörige, Bezugspersonen und Hilfesuchende aus dem sozialen Umfeld können sich hier Hilfe holen: 

Tel: 0800-6553000 

https://www.krisendienste.bayern/oberbayern/

© Privatpraxis Y. Hanusch. Alle Rechte vorbehalten. 

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